Sachkunde- und Verhaltensnachweis


Welcher Hundehalter muss einen Sachkundenachweis ablegen?


1.  Jeder, der einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander,  sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
2. Jeder, der einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen untereinander und/oder mit anderen Hunden.
3. Jeder, der einen großen Hund gemäß § 11 LHundG NRW hält. Als große Hunde gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder mindestens 20 kg schwer sind. 


Wer muss eine Verhaltensprüfung ablegen?


Jeder, der für seinen Hund beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW beantragen möchte, muss eine Verhaltensprüfung ablegen. Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einer Verhaltensprüfung getestet werden. Für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Alle Listenhunde (§§ 3 und 10 LHundG NRW) haben eine Maulkorb- und  Anleinpflicht. Auch auffällig gewordene Hunde anderer Rassen können eine Maulkorb- und/oder Anleinpflicht vom Amt auferlegt bekommen.




Als geprüfte und vom Land NRW anerkannte Sachverständige bin ich befugt, Sachkundeprüfungen nach § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW und Verhaltensprüfungen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW abzunehmen. 


Die Sachkundeprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test, in dem Sie 6 Fragebögen á 5 Fragen vorgelegt bekommen. Nach Bestehen des Testes erhalten Sie von mir einen Sachkundenachweis, den Sie Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde vorlegen müssen.

Die Kosten für die Prüfung der Sachkunde betragen 25 € zzgl. Fahrtkosten, da ich den Test bei Ihnen vor Ort abnehme.


Der Verhaltensnachweis darf bei gefährlichen Hunden nur vom Amtsveterinär (§ 3 LHundG NRW) abgenommen werden. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) bin ich berechtigt, diese Prüfung abzunehmen. Genaueres zum Ablauf der Prüfung teile ich Ihnen gern auf Anfrage mit.

Die Kosten für den Verhaltensnachweis betragen 250 €. Die Prüfungen finden dreimal pro Jahr statt. Die Anmeldung für die Prüfung muss spätestens einen Monat vor dem Wunschtermin abgegeben werden, da jeweils entsprechende Vorbereitungen zu treffen sind. Die Prüfung findet in Horn-Bad Meinberg statt.