Sachkunde- und Verhaltensnachweis
Welcher Hundehalter muss einen Sachkundenachweis ablegen?
1. Jeder, der einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW hält. Dazu
gehören die Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen
untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
2. Jeder, der einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW
hält. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff,
Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo
Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen untereinander und/oder mit anderen Hunden.
3. Jeder, der einen großen Hund gemäß § 11 LHundG NRW hält. Als große
Hunde gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder mindestens
20 kg schwer sind.
Wer muss eine Verhaltensprüfung ablegen?
Jeder, der für seinen Hund beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW beantragen möchte, muss eine Verhaltensprüfung ablegen. Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einer Verhaltensprüfung getestet werden. Für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Alle Listenhunde (§§ 3 und 10 LHundG NRW) haben eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Auch auffällig gewordene Hunde anderer Rassen können eine Maulkorb- und/oder Anleinpflicht vom Amt auferlegt bekommen.